Betriebsurlaub/Vertretung
Betriebsurlaub
Vor Betriebsurlauben bitten wir unsere Patienten sich rechtzeitig für neue Medikamentenverordnungen zu melden.
Über die Zeiten, in den die Sprechstunde ruht, informieren wir Sie persönlich in der Praxis.
Während unserer Praxis-Betriebsferien werden unsere Patienten in den benachbarten Augen-Praxen als Vertretungs/Urlaubsfälle behandelt.
Sollten Sie während einer Abwesenheit vom hiesigen Wohnort augenärztlicher Behandlung bedürfen, können Sie ebenfalls als Vertretungs/Urlaubsfall einen Augenarzt an Ihrem Aufenthaltsort (innerhalb Deutschlands) aufsuchen.
Im Ausland gelten Besonderheiten, die Sie mit Ihrer Krankenkasse klären sollten.