Versicherten-Karte
Krankenversicherungs-Nachweis
Bitte bringen Sie als gesetzlich versicherte(r) Patient/in eine gültige Versichertenkarte mit zum Termin.
Sollten Sie keine gültige Versichertenkarte vorlegen, sind Sie verpflichtet Ihren Versicherungs-Status kurzfristig zu belegen. Anderenfalls wird Ihre Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Ihnen als zahlungspflichtiger Patient abgerechnet. Ausser in Notfällen besteht keine Pflicht seitens der Praxis Patienten ohne Versicherungsnachweis als Kassenpatienten zu behandeln.
Von Zuzahlungen befreite Patienten bitten wir den Befreiungsausweis vorzulegen.
Arbeits- und Wegeunfälle sind über die Gesetzliche Unfallversicherung abzurechnen. Patienten sind verpflichtet den zuständigen Unfallsversicherungsträger bei Aufnahme der Behandlung anzugeben. Den Unfallversicherungsträger erfahren Sie vom Arbeitgeber/Personalabteilung oder im Fall von Schülern/Studenten/Kindergartenkinder u.s.w. von der jeweiligen Bildungseinrichtung (Schule, Kindergarten, Hochschule etc.)